Mitgliedsbeitrag

Nach Beschluss der ersten Mitgliederversammlung am 08. Juni 1994 wurde der Mitgliedsbeitrag gemäß §7 Mitgliedsbeitrag der Satzung des „Verein zur Förderung von Früh- und Risikogeborenen ‚Däumling‘ e.V.“ auf

25 DM – Fünfundzwanzig Deutsche Mark

pro Jahr festgesetzt.

Nach der Währungsreform umgerechnet entspricht dies

12,78 € – Zwölf Euro Achtundsiebzig.