Nach Beschluss der ersten Mitgliederversammlung am 08. Juni 1994 wurde der Mitgliedsbeitrag gemäß §7 Mitgliedsbeitrag der Satzung des „Verein zur Förderung von Früh- und Risikogeborenen ‚Däumling‘ e.V.“ auf
25 DM – Fünfundzwanzig Deutsche Mark
pro Jahr festgesetzt.
Nach der Währungsreform umgerechnet entspricht dies
12,78 € – Zwölf Euro Achtundsiebzig.